"Westwerk. Einer Kirche des frühen oder hohen Mittelaltes westlich vorgelagerter, selbständig ausgebildeter Bauteil, gewöhnlich mit Türmen. Enthält im Untergeschoß eine Durchgangshalle zur Kirche, im Obergeschoß eine nach innen geöffnete Kapelle oder Empore mit Seitenräumen."
(Reclam Kleines Wörterbuch der Architektur, Stuttgart1995, S. 140)
Weitere Westwerke:
"Das Westwerk findet sich an Bischofs- oder Klosterkirche als architektonisch und liturgisch selbständiger Baukörper. Ein mittlerer, turmüberhöhter Raumschacht wird auf drei Steiten von Emporen umgeben, die über Treppentürme in den westlichen Winkeln zugänglich sind. Der Bau kann auch über einen auf vier Stützen gewölbten Erdgeschoß (sog. Krypta) erhoben sein. Das Erdgeschoß dient als Eingangsraum, auch für Bestattungen, hier sammeln sich Prozessionen, auch wird hier das Sendgericht abgehalten. Das über dem Eingang liegende Geschoß kann als Gemeindekirche, Nonnenempore oder für Taufen dienen; auf der Westempore findet ein weltlicher Herr, bes. der Kaiser, Platz, um am Gottesdienst teizunehmen; in den Emporen können Knabenchöre aufgestellt sein, die Altäre sind häufig Engeln, bes. dem hl. Michael, geweiht. Das Westwerk ist eine karolingisch-ottonische Eigenheit, die im 11. und 12. Jh. noch in reduzierten Formen als Dreiturmgruppe fortlebt"
(Günther Binding: Architektonische Formenlehre, Darmstadt 1998, S. 36)